Vorbemerkungen:
Ab dem 29.06.2025 müssen die gesetzlichen Informationspflichten zur Barrierefreiheit im Online-Shop erfüllt werden.
Shopbetreiber müssen dann unter einer separaten Schaltfläche in der zentralen Shop-Navigation, die eine eindeutigeBezeichnung wie z.B. „Barrierefreiheit“ tragen sollte, eine Erklärung zum aktuellen Stand der Barrierefreiheit ihresShops bereitstellen.
Hinweis: Dieses Muster wurde gewissenhaft und mit größter anwaltlicher Sorgfalt erstellt. Es erhebt keinen Anspruchauf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Es bietet Hilfestellung fürdie Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung und ist als Vorschlag für mögliche Regelungen zu verstehen. Eineeigenständige Prüfung und Anpassung durch den Verwender wird empfohlen.
Wir sind bestrebt, unsere Website https://www.wajos.de/ in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Unser Ziel ist es, allen Nutzern, insbesondere auch Menschen mit Beeinträchtigungen, eine leichte und uneingeschränkte Nutzung zu ermöglichen.
Diese Erklärung beschreibt den Stand der Barrierefreiheit unserer Website, die Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren sowie Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Beschwerde.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.wajos.de/.
Auf dieser Website bieten wir folgende Leistungen an:
Darüber hinaus enthält diese Website einen Blog. Häufig gestellte Fragen samt Antworten sind ebenfalls auf dieser Website enthalten.
Ferner bieten wir auf dieser Website ausführliche Informationsseiten über unsere Produkte / Leistungen, Aktionen und Veranstaltungen an. Des Weiteren enthält diese Website einen Job- / Karriere-Bereich.
Unsere Website erfüllt teilweise die Anforderungen des BFSG in Verbindung mit der BFSGV , die geltenden technischen Standards der europäischen Norm EN 301 549 und der Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1. Die WCAG-Konformität entspricht der Stufe AA.
Wir nutzen zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit auf unserer Website folgende(s) Tool(s): WebAIM Contrast Checker, WAVE
Mit diesem/n Tool(s) ermöglichen wir unseren Website-Besuchern eine optimale Nutzererfahrung.
Die Barrierefreiheitsanforderungen werden auf unserer Website insbesondere durch folgende Maßnahmen erfüllt:
Einige nicht barrierefreie Inhalte oder abgrenzbare Bereiche dieser Website fallen nicht in den Anwendungsbereich des BFSG und der BFSGV. Hierbei handelt es sich um folgende Inhalte bzw. Bereiche:
Falls Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen oder Unterstützung bei der Nutzung der Website benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Auf folgenden Wegen können Sie uns kontaktieren:
Wajos GmbH
Zur Höhe 1, 56812 Dohr, Deutschland
info@wajos.de
Online-Kontaktformular: https://www.wajos.de/pages/kontakt
Sollten Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567-4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Diese Erklärung wurde durch externe(s) Gutachten erstellt.
Methoden zur Prüfung der Barrierefreiheit:
Im Rahmen der Prüfung wurden folgende Methoden angewandt:
1. Manuelle Überprüfung anhand zentraler Barrierefreiheitskriterien
Für alle relevanten Seitentypen der Website (Startseite, Collectionpage, Produktseite, Blogseite, Blogbeitrag,Blogbeitrag-Rezeptseite, Kontaktseite, Store Locator, Magazinseite, Warenkorb) wurden die wichtigsten Aspekte der Barrierefreiheit geprüft:
Tastaturbedienbarkeit: Alle wesentlichen Funktionen der Website wurden auf Bedienbarkeit ausschließlich mit der Tastatur überprüft.
Anpassbarkeit der Textgröße: Es wurde geprüft, ob sich die Textgröße ohne Funktionsverlust erhöhen lässt.
Formularfelder: Alle Formularfelder wurden auf verständliche Beschriftung und Erklärungen kontrolliert.
Multimediale Inhalte: Überprüfung, ob Videos/Audio-Inhalte untertitelt sind und sich pausieren, beenden oder ausblenden lassen.
Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen: Struktur und Verständlichkeit der Überschriften und Label wurden überprüft.
Screenreader-Kompatibilität: Interaktive Elemente wie Buttons, Menüs und Schaltflächen wurden hinsichtlich der Auslesbarkeit durch assistive Technologien (z.B. Screenreader) getestet.
Kontrastverhältnisse: Die Farbkontraste von Texten und Bedienelementen wurden auf ausreichende Lesbarkeit kontrolliert.
Formularfehlermeldungen: Es wurde geprüft, ob Fehlermeldungen in Formularen auch ohne Farbe verständlich sind.
2. Nutzung gängiger Testwerkzeuge
Neben der manuellen Prüfung kamen unterstützend automatisierte Prüfwerkzeuge (wie der WebAIM Contrast Checker und WAVE) zum Einsatz, um technische Barrieren oder Verstöße gegen gängige Standards (WCAG) zu identifizieren.
3. Praxisorientierte Testszenarien
Die Prüfungen orientierten sich an realen Nutzungsszenarien, wie sie Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen (z.B. motorische, kognitive oder visuelle Beeinträchtigungen) erleben könnten.
Hinweis:
Die Überprüfung erfolgte durch die Agentur auf Grundlage von Best Practices und einschlägigen Standards (WCAG 2.1). Ein formales Zertifikat oder eine externe, unabhängige Überprüfung durch ein spezialisiertes Prüfunternehmen liegt nicht vor.
Diese Erklärung wurde mit größter Sorgfalt erstellt, sie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um die jeweils aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen.
Letzte Aktualisierung: 17.07.2025
Quelle:https://www.haendlerbund.de